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Förderung für Gasheizung und Ölheizung

Wer seine alte Gasheizung oder Ölheizung erneuert, kann den Heizungstausch über die KfW im Programm Energieeffizient Sanieren im Rahmen von Einzelmaßnahmen fördern lassen.#mehr# Hier gibt es die Möglichkeit zwischen der Kredit- oder Zuschuss-Variante zu wählen. Experte Thomas Ogsoka mit den Details.

Für die Förderung in den entsprechenden KfW-Programmen (Programm 152 für zinsgünstige Kredite, Programm 430 für Zuschüsse) muss die neue Heizung die hohen technischen Anforderungen der KfW erfüllen:

Gefördert wird der Einsatz von Brennwerttechnik für Gasheizung und Ölheizung.
Externe Umwälzpumpen müssen Hocheffizienzpumpen der Effizienzklasse A sein und auf einen minimalen Förderdruck von 100mbar einstellbar sein, für interne Umwälzpumpen ist ein minimal einstallbarer Förderdruck von 200mbar gefordert.
Die Heizungsanlage muss für einen dauerhaften Brennwertbetrieb geeignet sein, also maximale Vorlauftemperaturen am Auslegungspunkt unter 60°C aufweisen. Dafür notwendige Umbaumaßnahmen am Verteilnetz oder Heizkörpern sind ebenfalls förderfähig.
Ein hydraulischer Abgleich mit raumweiser Heizlastbestimmung muss durchgeführt werden.

Stimmen die technischen Voraussetzungen, können Hausbesitzer mit der Förderung Ihr Budget erheblich entlasten: Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.

Auch auf regionaler Ebene sind Förderungen möglich. Hier bieten zahlreiche Energieversorger Förderprogramme zur Umstellung auf Erdgas oder Brennwerttechnik an.

Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
Quelle: www.energie-fachberater.de

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