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Zuschuss, Kredit, Steuerbonus - Auf technische Mindestanforderungen bei der Förderung achten

Förderung für die Fassadendämmung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus

1. BAFA-Zuschuss für die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
Wer die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme umsetzt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.

Der Zuschuss für die Fassadendämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Fassadendämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. Insgesamt sind die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.


2. Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür kann im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.

--> Gut zu wissen: Auch Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung.

Voraussetzungen für die Förderung der Fassadendämmung - technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen für eine Förderung sind höher, als die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020):

  • So müssen die Außenwände bei einer Fassadendämmung einen U-Wert von 0,20 W/(m²K) oder kleiner erreichen.
  • Bei einer Einblasdämmung / Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk ist eine Förderung möglich, wenn der Hohlraum vollständig mit einem Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit Lamda = 0,035 W/(m·K) oder besser verfüllt wird.
  • Werden die Außenwände bei Baudenkmalen oder bei Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gedämmt, gilt ein U-Wert von maximal 0,45 W/(m²K).
  • Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) müssen für die Förderung einen  U-Wert von maximal 0,65 W/(m²K) erreichen.

Pflicht ist eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung der Dämmung.

Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung (s.o.).

3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Fassadendämmung

Wer die Fassadendämmung aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
 

 


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